Beim Benutzen einer neuen Grillpfanne ruinierte der Käufer seinen Herd. Dafür verlangte er vom Verkäufer Schadenersatz, weil der die Ware nicht kontrolliert habe. Doch der Händler machte einen Bedienfehler des Kunden geltend. Den Streit musste schließlich das Amtsgericht Frankfurt am Main entscheiden. mehr …