Eine Frau hatte nach dem Ende des Arbeitsverhältnisse die vom Arbeitgeber abgeschlossene und bezahlte betriebliche Altersversorgung übernommen. Als die den Vertrag später kündigte, verlangte ihr gesetzlicher Krankenversicherer Beiträge auf einen Teil des Rückkaufswerts. Was ihr tatsächlich zusteht, hat das Bundessozialgericht entschieden. mehr …