Das bürgerlichen Gesetzbuch § 823 verpflichtet jeden zur gesetzlichen Haftung. Es gibt also eine gesetzliche Haft-Pflicht und zwar unbegrenzt. Was es aber nicht gibt, ist die Pflicht zur Versicherung der gesetzlichen Haftpflicht. Die ist freiwillig.
Wer aber Privat unbegrenzt haftet und keine Private Haftpflichtversicherung hat, hat sicher spätestens ab jetzt schlaflose Nächte.