Dem Geschädigten werden die Kosten, die aufgrund eines Schadens entstanden sind, z. B.
Personenschäden:
- Arzt- und Krankenhauskosten sowie Haushaltshilfen,
- Verdienstausfall,
- Schmerzensgeld,
- Regressforderungen von Sozialversicherungsträgern.
Sachschäden:
- Reparaturkosten,
- Wiederbeschaffungskosten,
- Wertminderungen,
- Regressansprüche von Versicherern (z. B. eines Gebäudeversicherers).
erstattet.