Selbstverständlich kommt es darauf an, welche Leistungen Du vereinbart hast. Gehen wir mal von der Invaliditätsleistung aus, da benötigt die VGH innerhalb von 18 Monaten, die schriftlich festgestellte Invalidität von deinem Arzt., der wiederum auch etwas Zeit benötigt, um die dauerhafte Invalidität von dir festzustellen. Arzt und Schadenabteilung arbeiten sich hier in die Hand. Wenn Du Sofortleistungen vereinbart hast, z.B. 500 € bei Frakturen und Bänderrissen, erhälst Du, quasi „sofort“ deine Leistung.