Rechtsschutz-Versicherung
Sie ist der Partner an deiner Seite bei rechtlichen Auseinandersetzungen.
Wenn Du in Streit mit deinem Nachbarn, deinem Chef oder im Straßenverkehr verwickelt wirst, kann das sehr schnell teuer für dich werden. Die Rechtsschutzversicherung steht dir als dein starker Partner bei Seite und schützt dich vor hohen Kosten. Und zwar unabhängig davon, wie der Fall für dich ausgeht.
VGH Rechtsschutzversicherung leicht erklärt!
Die wichtigsten Bausteine der Rechtsschutz-Versicherung
Welche Kosten übernimmt eine private Rechtsschutz-Versicherung?
Die private Rechtsschutzversicherung übernimmt grundsätzlich:
Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutz-Versicherung nicht?
Grundsätzlich werden folgende Kosten nicht übernommen:
Tipp:
„Jeder Fall ist anders.“ Sagt schon der Volksmund. Hol dir im Vorfeld immer über deinen Rechtsanwalt eine Deckungszusage von deinem Rechtsschutzversicherer. Für deinen Rechtsanwalt ist das Standard. Er fragt bei der VGH an, ob für diesen Fall und für welche Kosten Deckung durch die Versicherung besteht und kann dir dann genau sagen, was übernommen wird und was nicht.
Du willst wissen, was Dich die Absicherung kostet. Dann lass uns gemeinsam besprechen, welches die nächsten Schritte sind und wie wir sie gemeinsam angehen können. Denn mit einem Berechnungstool alleine wirst Du nicht deinen „echten“ Bedarf ermitteln.
FAQ – die häufigsten Fragen zu Rechtsschutz
Eine Rechtsschutz zahlt nicht die Strafe, die man dir androht, sondern übernimmt die Kosten eines Rechtsstreits. Z. B. die Kosten des Anwalts, von Zeugen, die Erstellung von Gutachten, etc.
Fangen wir mit dem Ziel an: Das Ziel der Mediation ist es, eine Konfliktlösung ohne einen Gerichtsprozess herbeizuführen. Entscheidend hierfür ist der Mediator, er ist ein neutraler Dritter, zumeist eine verhandlungserfahrene Person.
Kurz und knapp, ja. Wenn Du möchtest, dann helfen wir dir einen passenden Anwalt zu finden, aber grundsätzlich kannst Du dir einen Anwalt deiner Wahl nehmen.
Das Zauberwort heißt Wartezeiten. Bei Ordnungswidrigkeiten hast Du z. B. keine Wartezeiten. Somit also sofort Rechtsschutz. Bei anderen Leistungsarten, wie dem Vertragsrecht musst Du wiederum eine Wartezeit von 3 Monaten hinnehmen, bevor deine Rechtsschutz für dich aktiviert wird.
Die neuen Bußgelder seit 28.04.2020
Mit der 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (BGBl. I 2020 S. 814), die am 28.04.2020 in Kraft getreten ist, wurden auch einige Tatbestände der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) geändert.