Eine GKV-Versicherte, die unter einer lichtbedingten Hauterkrankung leidet, wollte sich die Kosten für Schutzkleidung und Sonnenschutzmittel erstatten lassen. Doch der gesetzliche Krankenversicherer stellte sich quer. Ob zu Recht, entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen. mehr …