Ein Privatmann hatte eine ehemalige Eissporthalle erworben. Bei der Sanierung entstand am Nachbargrundstück ein Schaden. Den wollte der Privathaftpflichtversicherer nicht übernehmen, da eine betriebliche Nutzung des Grundstücks geplant sei. Dagegen zog der Kunde vor das Saarländische Oberlandesgericht. mehr …