Ein Gekündigter ließ sich vor dem Arbeitsgericht von dem Juristen seiner Gewerkschaft vertreten. Nach verlorener erster Instanz schalteten er noch einen eigenen Anwalt ein und gewann die Berufung. Über die Erstattung der Mehrkosten durch den unterlegenen Arbeitgeber hatte schließlich das Bundesarbeitsgericht zu entscheiden. mehr …