Das Deckungskapital wird zuzüglich der erwirtschafteten Erträge zugunsten der Hinter-
bliebenen (Ehegatte/Lebenspartner, Lebensgefährte oder kindergeldberechtigte Kinder) verrentet. Diese haben die Möglichkeit, statt der Rente eine Kapitalabfindung zu wählen.
Bei Tod nach Rentenbeginn vor Vollendung des 85. Lebensjahres wird die für den Todesfall vereinbarte Leistung an den Ehegatten, Lebenspartner, Lebensgefährten oder die kindergeldberechtigten Kinder gezahlt. Dieses kann, je nach Vereinbarung, eine Hinterbliebenenrente oder eine einmalige Kapitalabfindung sein.