Das Zauberwort heißt Wartezeiten. Bei Ordnungswidrigkeiten hast Du z. B. keine Wartezeiten. Somit also sofort Rechtsschutz. Bei anderen Leistungsarten, wie dem Vertragsrecht musst Du wiederum eine Wartezeit von 3 Monaten hinnehmen, bevor deine Rechtsschutz für dich aktiviert wird.