Wenn Du deinen zuletzt ausgeübten Be­ruf für voraussichtlich mindestens sechs Monaten nur noch zu 50 % und we­ni­ger aus­üben kan­nst, er­häl­tst Du deine in­di­vi­du­ell ver­ein­bar­te mo­nat­li­che Ren­ten­zah­lung, damit Du dein Leben weiter auf deinem gewünschten Niveau weiter leben kannst.

Es ist dabei nicht von Bedeutung, ob Du theoretisch noch in einen anderen Job beschäftigt werden kannst.