Genau die Fragestellung, ob Du theoretisch noch irgendeinen Job ausüben könntest, wird in der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht gestellt. Die Frage lautet: „Kannst Du deinen zuletzt ausgeübten Beruf (und nur diesen) zu 50% oder weniger nicht mehr ausführen?“ Oder anders formuliert: Es wird nicht auf die Möglichkeit der Ausübung einer anderen Tätigkeit „verwiesen“.